Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte in Thüringen
Thüringen beschäftigt rund 45.000 Beamte in Schulen, Polizei und Verwaltung. Erfahren Sie, welche Beihilfe-Regelungen im Freistaat gelten und warum eine DUV gerade hier unverzichtbar ist. Sichern Sie sich bis zu 38% Preisvorteil.
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Beihilfe-Regelungen in Thüringen
Die Beihilfe für Beamte in Thüringen wird durch die Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) geregelt. Der Freistaat folgt dem klassischen Beihilfesystem. Aktive Beamte erhalten 50 % Beihilfe zu beihilfefähigen Aufwendungen. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %.
Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Eine Wahlmöglichkeit zwischen individueller und pauschaler Beihilfe gibt es in Thüringen derzeit nicht. Die Beihilfe deckt ausschließlich Krankheitskosten ab und schließt keine Einkommenslücke bei Dienstunfähigkeit.
Thüringen hat nach der Wiedervereinigung eine eigene Beihilfeverordnung erlassen, die sich am Bundesrecht orientiert. Bei Zahnersatz, Sehhilfen und stationären Wahlleistungen gelten landesspezifische Regelungen. Für die Absicherung bei Dienstunfähigkeit ist entscheidend: Die Beihilfe ersetzt kein Einkommen. Dafür benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBVG) regelt die Versorgung der Landesbeamten. Die Berechnung des Ruhegehalts folgt den bundesweit gültigen Grundsätzen: Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit werden 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge angesetzt. Der maximale Ruhegehaltssatz beträgt 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren.
Die Besoldung in Thüringen gehört zu den niedrigsten in Deutschland. Ein Lehrer mit Besoldungsgruppe A13 verdient brutto etwa 4.000 Euro. Bei Dienstunfähigkeit nach fünf Dienstjahren beträgt das Ruhegehalt rund 1.450 Euro brutto. Die Versorgungslücke liegt damit bei rund 2.550 Euro monatlich.
Für Beamte auf Probe besteht kein Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe A4. Weitere Informationen zu den Kosten einer DUV finden Sie auf unserer Kostenseite.
DUV-Empfehlung für Thüringer Beamte
Lehrkräfte bilden auch in Thüringen die größte Beamtengruppe. Der Freistaat hat in den vergangenen Jahren verstärkt Lehrkräfte eingestellt und verbeamtet. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Frühpensionierungen im Schuldienst. Burnout und Erschöpfungssyndrome betreffen Lehrkräfte überproportional.
Polizeibeamte in Thüringen erhalten Heilfürsorge während der aktiven Dienstzeit. Nach der Pensionierung wechseln sie ins Beihilfesystem. Auch Beamte in der Verwaltung und Finanzverwaltung tragen ein relevantes DU-Risiko.
Für Referendare in Thüringen ist der frühzeitige Abschluss einer DUV besonders empfehlenswert. Anwärtertarife sind bis zu 70 Prozent günstiger als reguläre Beamtentarife. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit wird der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung umgestellt.
Achten Sie bei der Tarifwahl auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und eine Dienstherrklausel, die für alle Dienstherren in Thüringen gilt. Der Tarif sollte keine Leistungsausschlüsse für psychische Erkrankungen enthalten.
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifvergleich und finden Sie in zwei Minuten den besten DUV-Tarif für Ihre persönliche Situation in Thüringen.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben basieren auf den aktuell geltenden Versorgungsgesetzen und Beihilfeverordnungen der Bundesländer (Stand April 2026). Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleich.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Aktive Beamte in Thüringen erhalten 50 % Beihilfe. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe. Die Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) regelt die Details.
Ja, Polizeivollzugsbeamte in Thüringen erhalten während der aktiven Dienstzeit Heilfürsorge. Das Land übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen. Nach der Pensionierung wechseln die Beamten in das Beihilfesystem. Die Heilfürsorge deckt keine Einkommensverluste bei Dienstunfähigkeit ab.
Thüringen hat als ostdeutsches Bundesland eine relativ junge Beamtenschaft. Viele Beamte wurden erst nach 1990 verbeamtet und haben kürzere Dienstzeiten. Gleichzeitig liegt die Besoldung unter dem westdeutschen Niveau. Beide Faktoren vergrößern die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit.
Beamtenanwärter in Thüringen zahlen ab ca. 25 Euro monatlich, Beamte auf Lebenszeit je nach Eintrittsalter zwischen 35 und 90 Euro. Da die Besoldung in Thüringen zu den niedrigsten in Deutschland gehört, fallen die abzusichernden Beträge und damit die Beiträge tendenziell etwas niedriger aus.
Idealerweise zu Beginn der Beamtenlaufbahn – also bereits als Referendar oder Beamtenanwärter. Anwärtertarife sind bis zu 70 % günstiger als reguläre Tarife. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto niedriger bleiben die Beiträge über die gesamte Vertragslaufzeit.
Grundsätzlich ja. DUV-Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings ist der Höchstbetrag von 2.800 Euro bei Beamten oft bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
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