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Niedersachsen
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Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte in Niedersachsen

Niedersachsen beschäftigt rund 180.000 Beamte in Schulen, Polizei und Landesverwaltung. 22 niedersächsische Beamte haben bereits über uns verglichen. Erfahren Sie, welche Regelungen in Niedersachsen gelten. Sichern Sie sich bis zu 38% Preisvorteil.

Aktualisiert: April 2026·Geprüft von INVIA24 Experten
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Beihilfe in Niedersachsen — die wichtigsten Regelungen

Beamte in Niedersachsen erhalten im klassischen Beihilfesystem 50 % Beihilfe zu ihren Krankheitskosten, Pensionäre 70 %. Die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) regelt die Details. Eine Wahlmöglichkeit zwischen individueller und pauschaler Beihilfe, wie sie in NRW oder Hessen besteht, gibt es in Niedersachsen derzeit nicht.

Beihilfesätze im Überblick

PersonengruppeBeihilfesatz
Aktive Beamte (ohne/1 Kind)50 %
Aktive Beamte (ab 2 Kinder)70 %
Pensionäre70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren einige Anpassungen an der Beihilfeverordnung vorgenommen. Bei Zahnersatz, Sehhilfen und Wahlleistungen im Krankenhaus gelten landesspezifische Höchstbeträge. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen werden gesondert bezuschusst. Für die Absicherung bei Dienstunfähigkeit ist entscheidend: Die Beihilfe deckt ausschließlich Krankheitskosten — nicht die Einkommenslücke. Die Kosten einer DUV sind überschaubar und gut planbar.

Versorgungslücke für Beamte in Niedersachsen

Ein Lehrer mit A13-Besoldung in Niedersachsen, der nach fünf Dienstjahren dienstunfähig wird, erhält nur rund 1.650 Euro brutto Ruhegehalt — bei einem aktiven Einkommen von etwa 4.300 Euro. Das Niedersächsische Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) sieht 1,79375 Prozent Ruhegehaltssatz pro Dienstjahr vor, maximal 71,75 Prozent.

Versorgungslücke nach Dienstjahren (Niedersachsen)

DienstjahreRuhegehalt A9 (ca.)Lücke A9Ruhegehalt A13 (ca.)Lücke A13
5 Jahre~1.650 Euro*~1.400 Euro~1.650 Euro*~2.650 Euro
10 Jahre~1.650 Euro*~1.400 Euro~1.950 Euro~2.350 Euro
20 Jahre~1.950 Euro~1.100 Euro~2.800 Euro~1.500 Euro

*Mindestversorgung (65 % der Endstufe A4, ca. 1.650 Euro). Niedersachsen liegt bei der Besoldung im unteren Mittelfeld (A9 ca. 3.050 Euro, A13 ca. 4.300 Euro brutto aktiv). In Städten wie Hannover, Braunschweig oder Oldenburg reicht die Mindestversorgung kaum für Miete und Lebenshaltungskosten. Beamte auf Probe haben keinen Versorgungsanspruch.

Heilfürsorge oder Beihilfe?

Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen erhalten während der aktiven Dienstzeit Heilfürsorge nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) — sie nehmen nicht am Beihilfesystem teil. Das Land übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. Niedersachsen verfügt über rund 22.000 Polizeivollzugsbeamte.

Alle anderen Beamtengruppen — Lehrkräfte, Verwaltungsbeamte, Justiz- und Finanzbeamte — nutzen das klassische Beihilfesystem. Nach der Pensionierung wechseln auch Polizeibeamte ins Beihilfesystem mit 70 % Beihilfe. Die Heilfürsorge deckt ausschließlich Behandlungskosten — keinen Einkommensersatz bei Dienstunfähigkeit. Die DUV bleibt für alle Beamtengruppen unverzichtbar.

DUV-Kosten in Niedersachsen

Die monatlichen Beiträge für eine DUV liegen in Niedersachsen je nach Eintrittsalter zwischen 25 und 95 Euro. Da die Besoldung im unteren Mittelfeld liegt, fallen die Beiträge tendenziell etwas niedriger aus als in Hochbesoldungsländern.

EintrittsalterStatusMonatsbeitrag (ca.)
25 JahreAnwärter/Referendarab 25 Euro
30 JahreBeamter auf Lebenszeit35–50 Euro
40 JahreBeamter auf Lebenszeit55–85 Euro

Einen detaillierten Überblick finden Sie auf unserer Kostenseite und im Anbieter-Vergleich.

Tipps für Beamte in Niedersachsen

Der frühzeitige Abschluss als Referendar oder Beamtenanwärter sichert Ihnen Anwärtertarife, die bis zu 70 Prozent günstiger sind.

  • Echte DU-Klausel mit unwiderruflicher Anerkennung: Der Versicherer muss die Entscheidung des Dienstherrn ohne eigene Nachprüfung akzeptieren.
  • Dienstherrklausel für alle niedersächsischen Dienstherren: Land, Kommunen und Landkreise sollten erfasst sein.
  • Keine Ausschlüsse für psychische Erkrankungen: Über 50 Prozent der Frühpensionierungen bei Lehrkräften gehen auf psychische Ursachen zurück.
  • Nachversicherungsgarantie nutzen: Bei Beförderung oder Besoldungserhöhung die Absicherung ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen.
  • Polizeibeamte: DUV trotz Heilfürsorge: Die Heilfürsorge nach dem NBG deckt keine Einkommensverluste bei Dienstunfähigkeit.

DUV-Empfehlung für niedersächsische Beamte

Niedersachsen ist ein Flächenland mit rund 180.000 Beamten — alle Berufsgruppen tragen ein relevantes DU-Risiko. Lehrkräfte bilden mit über 80.000 Personen die größte Beamtengruppe. Psychische Erkrankungen wie Burnout und Depression sind die häufigste Ursache für Frühpensionierungen. Aber auch Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte und Verwaltungsbeamte sind betroffen.

Unser Tipp: 22 Beamte aus Niedersachsen haben bereits über uns verglichen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifvergleich und finden Sie in zwei Minuten den besten DUV-Tarif für Ihre persönliche Situation.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben basieren auf den aktuell geltenden Versorgungsgesetzen und Beihilfeverordnungen der Bundesländer (Stand April 2026). Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleich.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Aktive Beamte in Niedersachsen erhalten 50 % Beihilfe. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) regelt die Details.

Ja, Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen erhalten während der aktiven Dienstzeit Heilfürsorge gemäß dem Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG). Das Land übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen. Nach der Pensionierung wechseln die Beamten in das Beihilfesystem. Die Heilfürsorge deckt keine Einkommensverluste bei DU ab.

Nein, Niedersachsen bietet derzeit keine pauschale Beihilfe an. Alle Beamten sind an das klassische individuelle Beihilfesystem nach der NBhVO gebunden. Anders als in NRW oder Hessen gibt es kein Wahlrecht zwischen individueller und pauschaler Beihilfe.

Niedersachsen liegt bei der Beamtenbesoldung im unteren Mittelfeld der Bundesländer. Die Besoldungstabellen wurden in den vergangenen Jahren angehoben, liegen aber unter dem Niveau von Bayern, Baden-Württemberg oder dem Bund. Die relative Versorgungslücke bei DU ist jedoch vergleichbar mit anderen Bundesländern.

Lehrkräfte sind mit über 80.000 Personen die größte Beamtengruppe und am stärksten von Dienstunfähigkeit betroffen. Über 50 % der Frühpensionierungen im Schuldienst gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Auch Polizeibeamte und Beamte in der Justiz und Finanzverwaltung tragen ein überdurchschnittliches DU-Risiko.

Beamtenanwärter zahlen ab ca. 25 Euro monatlich. Beamte auf Lebenszeit zahlen zwischen 35 und 95 Euro je nach Eintrittsalter. Da die Besoldung in Niedersachsen im unteren Mittelfeld liegt, sind die Beiträge tendenziell etwas niedriger als in Hochbesoldungsländern.

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