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Rheinland-Pfalz
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Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz beschäftigt rund 100.000 Beamte in Schulen, Polizei und Verwaltung. 22 Beamte aus RLP haben bereits über uns verglichen. Erfahren Sie, welche Beihilfe-Regelungen gelten und wie Sie Ihre Versorgungslücke absichern. Sichern Sie sich bis zu 38% Preisvorteil.

Aktualisiert: April 2026·Geprüft von INVIA24 Experten
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Marie Hoffmann

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Beihilfe in Rheinland-Pfalz — die wichtigsten Regelungen

Beamte in Rheinland-Pfalz erhalten im klassischen Beihilfesystem 50 % Beihilfe zu ihren Krankheitskosten, Pensionäre 70 %. Die Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RLP) regelt die Details. Anders als in NRW oder Hessen gibt es in Rheinland-Pfalz keine Wahlmöglichkeit einer pauschalen Beihilfe — das klassische System gilt verbindlich.

Beihilfesätze im Überblick

PersonengruppeBeihilfesatz
Aktive Beamte (ohne/1 Kind)50 %
Aktive Beamte (ab 2 Kinder)70 %
Pensionäre70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren die Beihilfeverordnung mehrfach angepasst. Bei Zahnersatz, Sehhilfen und Wahlleistungen im Krankenhaus gelten landesspezifische Höchstbeträge. Für die Absicherung bei Dienstunfähigkeit ist entscheidend: Die Beihilfe deckt ausschließlich Krankheitskosten. Die Kosten einer DUV sind dagegen gut kalkulierbar und schließen die Einkommenslücke.

Versorgungslücke für Beamte in Rheinland-Pfalz

Ein Lehrer mit A13-Besoldung in Rheinland-Pfalz, der nach fünf Dienstjahren dienstunfähig wird, erhält nur rund 1.650 Euro brutto Ruhegehalt — bei einem aktiven Einkommen von etwa 4.300 Euro. Das Landesbeamtenversorgungsgesetz RLP sieht 1,79375 Prozent Ruhegehaltssatz pro Dienstjahr vor, maximal 71,75 Prozent.

Versorgungslücke nach Dienstjahren (RLP)

DienstjahreRuhegehalt A9 (ca.)Lücke A9Ruhegehalt A13 (ca.)Lücke A13
5 Jahre~1.650 Euro*~1.400 Euro~1.650 Euro*~2.650 Euro
10 Jahre~1.650 Euro*~1.400 Euro~1.950 Euro~2.350 Euro
20 Jahre~1.950 Euro~1.100 Euro~2.800 Euro~1.500 Euro

*Mindestversorgung (65 % der Endstufe A4, ca. 1.650 Euro). Rheinland-Pfalz liegt bei der Besoldung im unteren Mittelfeld (A9 ca. 3.050 Euro, A13 ca. 4.300 Euro brutto aktiv). Beamte auf Probe haben keinen Versorgungsanspruch und werden in die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert.

Heilfürsorge oder Beihilfe?

Polizeivollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz erhalten während der aktiven Dienstzeit Heilfürsorge nach dem Landesbeamtengesetz RLP (LBG RLP) — sie nehmen nicht am Beihilfesystem teil. Das Land übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Eine private Krankenversicherung ist für Polizeibeamte während der aktiven Dienstzeit nicht erforderlich.

Alle anderen Beamtengruppen — Lehrkräfte, Verwaltungsbeamte, Justiz- und Finanzbeamte — nutzen das klassische Beihilfesystem. Nach der Pensionierung wechseln auch Polizeibeamte ins Beihilfesystem mit 70 % Beihilfe. Die Heilfürsorge ist kein Ersatz für eine DUV, da sie nur Behandlungskosten deckt — keinen Einkommensersatz.

DUV-Kosten in Rheinland-Pfalz

Die monatlichen Beiträge für eine DUV liegen in Rheinland-Pfalz je nach Eintrittsalter zwischen 25 und 95 Euro. Da die Besoldung im unteren Mittelfeld liegt, sind die abzusichernden Beträge und damit die Beiträge tendenziell etwas niedriger als in Bundesländern mit höherer Besoldung.

EintrittsalterStatusMonatsbeitrag (ca.)
25 JahreAnwärter/Referendarab 25 Euro
30 JahreBeamter auf Lebenszeit35–50 Euro
40 JahreBeamter auf Lebenszeit55–85 Euro

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Kostenseite und im Anbieter-Vergleich.

Tipps für Beamte in Rheinland-Pfalz

Schließen Sie die DUV idealerweise zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ab — Anwärtertarife sind bis zu 70 Prozent günstiger.

  • Echte DU-Klausel mit unwiderruflicher Anerkennung: Der Versicherer muss die Entscheidung des Dienstherrn ohne eigene Nachprüfung akzeptieren.
  • Dienstherrklausel für alle Dienstherren in RLP: Land, Kommunen und Verbandsgemeinden sollten erfasst sein.
  • Nachversicherungsgarantie: Bei Beförderung die Absicherungshöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.
  • Keine Ausschlüsse für psychische Erkrankungen: Psychische Leiden sind auch in RLP die häufigste DU-Ursache.
  • Polizeibeamte: DUV trotz Heilfürsorge: Die Heilfürsorge deckt keine Einkommensverluste bei Dienstunfähigkeit.

DUV-Empfehlung für Beamte in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat eine vielfältige Beamtenschaft mit rund 100.000 Beamten — alle Berufsgruppen sind dem DU-Risiko ausgesetzt. Von Lehrkräften über Polizeibeamte bis hin zu Verwaltungsbeamten und Justizbeamten: Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Frühpensionierungen, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats und Herz-Kreislauf-Leiden.

Unser Tipp: 22 Beamte aus Rheinland-Pfalz haben bereits über uns verglichen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifvergleich und finden Sie den optimalen DUV-Tarif für Ihre persönliche Situation.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben basieren auf den aktuell geltenden Versorgungsgesetzen und Beihilfeverordnungen der Bundesländer (Stand April 2026). Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleich.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Aktive Beamte in Rheinland-Pfalz erhalten 50 % Beihilfe. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Die Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RLP) regelt die Details.

Nein, Rheinland-Pfalz bietet derzeit keine pauschale Beihilfe an. Es gilt ausschließlich das klassische individuelle Beihilfesystem nach der BVO RLP. Anders als in NRW oder Hessen haben Beamte in RLP kein Wahlrecht zwischen individueller und pauschaler Beihilfe.

Ja, Polizeivollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz erhalten während der aktiven Dienstzeit Heilfürsorge nach dem Landesbeamtengesetz RLP. Das Land übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen. Nach der Pensionierung wechseln die Beamten in das Beihilfesystem. Eine DUV ist unabhängig davon notwendig.

Das Landesbeamtenversorgungsgesetz RLP orientiert sich am Bundesrecht. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % pro Dienstjahr, maximal 71,75 %. Die Besoldung in RLP liegt im unteren Mittelfeld. Die Mindestversorgung beträgt 65 % der Endstufe A4 — rund 1.650 Euro brutto.

Idealerweise zu Beginn des Vorbereitungsdienstes oder Referendariats. Anwärtertarife sind bis zu 70 % günstiger als reguläre Tarife. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto niedriger die Beiträge — und diese bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit stabil.

Beamtenanwärter zahlen ab ca. 25 Euro monatlich. Beamte auf Lebenszeit zahlen zwischen 35 und 95 Euro je nach Eintrittsalter. Da die Besoldung in RLP im unteren Mittelfeld liegt, sind die abzusichernden Beträge und damit auch die Beiträge tendenziell etwas niedriger.

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