Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte im Saarland
Das Saarland ist das kleinste Flächenland Deutschlands und beschäftigt rund 25.000 Beamte. Erfahren Sie, welche Beihilfe-Regelungen gelten und warum eine DUV auch hier unverzichtbar ist. Sichern Sie sich bis zu 38% Preisvorteil.
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Beihilfe-Regelungen im Saarland
Die Beihilfe für Beamte im Saarland wird durch die Saarländische Beihilfeverordnung (SBhVO) geregelt. Das Land folgt dem klassischen Beihilfesystem. Aktive Beamte erhalten 50 % Beihilfe zu beihilfefähigen Aufwendungen. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %.
Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe wird im Saarland derzeit nicht angeboten. Die Beihilfe deckt ausschließlich Krankheitskosten und nicht die Einkommenslücke bei Dienstunfähigkeit.
Das Saarland orientiert sich bei den Beihilferegelungen weitgehend am Bundesrecht. Bei Zahnersatz, Sehhilfen und Wahlleistungen im Krankenhaus gelten landesspezifische Höchstbeträge. Für die Absicherung bei Dienstunfähigkeit gilt: Die Beihilfe ersetzt kein Einkommen. Dafür benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Das Saarländische Beamtenversorgungsgesetz regelt die Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit werden 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge angesetzt. Der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent wird nach 40 Dienstjahren erreicht.
Das Saarland gehört zu den Bundesländern mit der niedrigsten Beamtenbesoldung. Ein Lehrer mit Besoldungsgruppe A13 verdient brutto etwa 4.050 Euro. Bei Dienstunfähigkeit nach fünf Dienstjahren beträgt das Ruhegehalt rund 1.500 Euro brutto. Die Versorgungslücke liegt damit bei rund 2.550 Euro monatlich.
Für Beamte auf Probe besteht kein Versorgungsanspruch. Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe A4. Auch im Saarland mit seinen vergleichsweise moderaten Lebenshaltungskosten reicht dieser Betrag kaum für die Grundkosten. Einen Überblick zu den Kosten einer DUV finden Sie auf unserer Kostenseite.
DUV-Empfehlung für saarländische Beamte
Lehrkräfte bilden auch im Saarland die größte Beamtengruppe. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Frühpensionierungen. Burnout und Erschöpfungssyndrome betreffen vor allem den Schuldienst. Erkrankungen des Bewegungsapparats und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind weitere häufige Gründe.
Polizeibeamte im Saarland erhalten Heilfürsorge während der aktiven Dienstzeit. Nach der Pensionierung wechseln sie ins Beihilfesystem. Die Heilfürsorge deckt keine Einkommensverluste ab. Auch Beamte in der Verwaltung und Justiz tragen ein relevantes DU-Risiko.
Für Referendare im Saarland ist der frühzeitige Abschluss besonders empfehlenswert. Anwärtertarife sind bis zu 70 Prozent günstiger als reguläre Beamtentarife. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit wird der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung umgestellt. Der frühe Einstieg sichert niedrige Beiträge über die gesamte Vertragslaufzeit.
Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und eine Dienstherrklausel, die für alle Dienstherren im Saarland gilt. Psychische Erkrankungen sollten nicht ausgeschlossen sein.
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifvergleich und finden Sie in zwei Minuten den besten DUV-Tarif für Ihre persönliche Situation im Saarland.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben basieren auf den aktuell geltenden Versorgungsgesetzen und Beihilfeverordnungen der Bundesländer (Stand April 2026). Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleich.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Aktive Beamte im Saarland erhalten 50 % Beihilfe. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe. Die Saarländische Beihilfeverordnung regelt die beihilfefähigen Aufwendungen.
Das Saarland gehört zu den Bundesländern mit der niedrigsten Beamtenbesoldung. Die Besoldungstabellen liegen deutlich unter dem Niveau von Bayern, Baden-Württemberg oder Hamburg. Die relative Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit ist jedoch vergleichbar hoch.
Lehrkräfte sind die größte Beamtengruppe im Saarland. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Frühpensionierungen. Auch Polizeibeamte und Beamte in der Verwaltung tragen ein überdurchschnittliches DU-Risiko.
Beamtenanwärter im Saarland zahlen ab ca. 25 Euro monatlich, Beamte auf Lebenszeit je nach Eintrittsalter zwischen 35 und 90 Euro. Da das Saarland eine der niedrigsten Besoldungen hat, fallen die Beiträge tendenziell etwas niedriger aus als in Hochbesoldungsländern.
Ja, eine gute DUV mit Dienstherrklausel leistet unabhängig vom konkreten Dienstherrn. Ob Sie vom Saarland in ein anderes Bundesland wechseln oder innerhalb des Landes versetzt werden – der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Idealerweise zu Beginn der Beamtenlaufbahn – als Referendar oder Beamtenanwärter. Anwärtertarife sind bis zu 70 % günstiger als reguläre Tarife. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto niedriger bleiben die Beiträge dauerhaft.
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